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   VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18   

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VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18 (https://dejure.org/2020,14558)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.05.2020 - 5 K 14/18 (https://dejure.org/2020,14558)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 5 K 14/18 (https://dejure.org/2020,14558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Beseitigungsverfügung wegen mangelnder Standsicherheit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    Im Anfechtungsprozess gegen eine Beseitigungsanordnung ist ausnahmsweise nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, wenn sich die Sach- und/oder Rechtslage nach Ergehen der Anordnung in rechtserheblicher Weise ändert und dies dazu führt, dass eine zunächst rechtmäßige Beseitigungsanordnung nachträglich rechtswidrig wird (offengelassen in BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 -, juris, Rz. 8).(Rn.35).

    [vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 -, juris, Rz. 8, m.w.N.; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 14.11.1957 - I C 168.56 -, juris, Rz. 8, m.w.N.; vgl. auch Rennert, DVBl 2019, 593] Das ergibt sich aus der Aufgabe der Verwaltungsgerichte, im Anfechtungsprozess die Rechtmäßigkeit einer getroffenen Behördenentscheidung zu überprüfen und eine rechtswidrig getroffene Entscheidung aufzuheben.

    [vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris, Rz. 11, m.w.N.] Daher ist hier schon wegen der Formulierung "wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können" in § 82 Abs. 1 LBO ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen: [vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 -, juris, Rz. 8, wo dies allerdings im Ergebnis offengelassen wird; wie hier Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rz. 41, m.w.N.] Rechtmäßige Zustände im Sinne der §§ 82 Abs. 1, 13 Abs. 1 LBO sind jedenfalls inzwischen auf andere Weise als durch Beseitigung der streitgegenständlichen Betonstützmauer bereits hergestellt, nachdem diese sich als nachweislich standsicher erwiesen hat.

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1985 - 4 C 23/83 u.a. -, juris, Rz. 10] Danach wäre hier der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung des Kreisrechtsausschusses am 13.11.2017 maßgeblich (bzw. der Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheides an die Klägerin am 06.12.2017).

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1985 - 4 C 23/83 u.a. -, juris, Rz. 10, m.w.N., wonach es "sinnwidrig" wäre, "müßte der Bauherr bauliche Anlagen abreißen, deren Wiedererrichtung sogleich nach dem Abriß ihm gestattet werden müßte"; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.11.1957 - I C 168.56 -, juris, Rz. 10, wonach es nicht sachgerecht erscheint, die entsprechende Prüfung etwa in das nachfolgende Vollzugsverfahren zu verlagern, "weil Gegenstand dieses Verfahrens nur noch die Durchsetzung anderweitig getroffener Regelungen ist, dementsprechend auch im Verwaltungsprozeß nur über diese Frage zu entscheiden ist, nicht aber mehr über die Rechtmäßigkeit der Regelung selbst"] Denn bei der Auslegung und Anwendung von § 82 Abs. 1 LBO als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sind Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG zu beachten und ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 -, juris, Rz. 8, m.w.N.; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 14.11.1957 - I C 168.56 -, juris, Rz. 8, m.w.N.; vgl. auch Rennert, DVBl 2019, 593] Das ergibt sich aus der Aufgabe der Verwaltungsgerichte, im Anfechtungsprozess die Rechtmäßigkeit einer getroffenen Behördenentscheidung zu überprüfen und eine rechtswidrig getroffene Entscheidung aufzuheben.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1985 - 4 C 23/83 u.a. -, juris, Rz. 10, m.w.N., wonach es "sinnwidrig" wäre, "müßte der Bauherr bauliche Anlagen abreißen, deren Wiedererrichtung sogleich nach dem Abriß ihm gestattet werden müßte"; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.11.1957 - I C 168.56 -, juris, Rz. 10, wonach es nicht sachgerecht erscheint, die entsprechende Prüfung etwa in das nachfolgende Vollzugsverfahren zu verlagern, "weil Gegenstand dieses Verfahrens nur noch die Durchsetzung anderweitig getroffener Regelungen ist, dementsprechend auch im Verwaltungsprozeß nur über diese Frage zu entscheiden ist, nicht aber mehr über die Rechtmäßigkeit der Regelung selbst"] Denn bei der Auslegung und Anwendung von § 82 Abs. 1 LBO als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sind Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG zu beachten und ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

  • OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05

    Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris, Rz. 45, und Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181] Diese für den Fall einer Nachbarklage gegen eine erteilte und die Statik umfassende Baugenehmigung entwickelten obergerichtlichen Grundsätze lassen sich nach ihrem Rechtsgedanken ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen, in dem sich die Klägerin umgekehrt gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde wendet.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris, Rz. 45, und Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181].

  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 34/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bauarbeiten; Nachbar; Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris, Rz. 45, und Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181] Diese für den Fall einer Nachbarklage gegen eine erteilte und die Statik umfassende Baugenehmigung entwickelten obergerichtlichen Grundsätze lassen sich nach ihrem Rechtsgedanken ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen, in dem sich die Klägerin umgekehrt gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde wendet.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris, Rz. 45, und Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181].

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris, Rz. 11, m.w.N.] Daher ist hier schon wegen der Formulierung "wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können" in § 82 Abs. 1 LBO ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen: [vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 -, juris, Rz. 8, wo dies allerdings im Ergebnis offengelassen wird; wie hier Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rz. 41, m.w.N.] Rechtmäßige Zustände im Sinne der §§ 82 Abs. 1, 13 Abs. 1 LBO sind jedenfalls inzwischen auf andere Weise als durch Beseitigung der streitgegenständlichen Betonstützmauer bereits hergestellt, nachdem diese sich als nachweislich standsicher erwiesen hat.
  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.1989 - 4 B 132/88 -, juris, Rz. 5, m.w.N. (zum Fall einer Nutzungsuntersagung)] Namentlich hat das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für den Fall der Anfechtung einer rechtmäßig erlassenen Abbruchanordnung (Beseitigungsverfügung) dann eine Ausnahme zugelassen, wenn die betroffene bauliche Anlage in der Zeit nach der letzten Behördenentscheidung rechtmäßig geworden ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 2 W 17/94

    Veranlassung zur Klageerhebung in Wettbewerbssachen bei unrichtiger Adressierung

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 14/18
    Insbesondere kann die streitgegenständliche Beseitigungsverfügung nicht als im Sinne des § 43 Abs. 2 SVwVfG "auf andere Weise erledigt" angesehen werden, nachdem der Beklagte - obschon er jedenfalls nach seinen zwischenzeitlichen Äußerungen die Stützmauer selbst als sowohl "de facto" als auch "de iure" standsicher ansieht - nicht nur deren Aufhebung ablehnt, sondern überdies eine Vollstreckung zumindest nicht ausschließen will [Schriftsatz vom 05.05.2020 (Bl. 248 d.A.); vgl. dazu aber auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.1994 - 2 W 17/94 -, SKZ 1994, 256 (Ls.), wonach eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung erfüllt ist, wenn der beanstandete Rechtsverstoß, der Grund für ihren Erlass war, durch Beseitigung oder Umgestaltung der Anlage ausgeräumt wurde] und damit das Rechtsschutzinteresse der Klägerin an einer Aufhebung des Bescheides außer Frage steht.
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